Verbraucherrichtlinien für Kredite

In Deutschland gelten für Banken seit 11. Juni 2010 neue Verbraucherrichtlinien für Kredite. Die Aufklärung der Verbraucher ist erheblich umfangreicher geworden, dazu gehört auch eine Vielzahl an Dokumenten die dem Verbraucher bei der Unterzeichnung eines Kreditvertrages ausgehändigt werden müssen.

Die wichtigsten neuen Punkte der Verbraucherrichtlinien für Kredite sind:

Die gesetzliche Kündigungsfrist für Konsumentenkredite entfällt, d.h. der Kreditnehmer kann jederzeit den Kredit vorzeitig zurückzahlen. Eine Vorfälligkeitsentschädigung darf hierbei nur maximal 1% der vorzeitigen Rückzahlungssumme betragen, bei einer Restlaufzeit eines Kredites von weniger als 12 Monaten nur noch 0,5%.

“Lock-Angebote” mit niedrigen Zinsen sind zukünftig untersagt. Wenn der Kreditgeber mit niedrigen Zinssätzen wirbt,  müssen nachweislich mindestens 2/3 der Kunden mit diesen Zins-Konditionen bedient werden.

Kosten für den Abschluss einer Restschuldversicherung müssen in den effektiven Jahreszins eingerechnet werden, wenn der Abschluss Bedingung zum Erhalt des Kredites war. Die Beweislast liegt künftig nicht mehr beim Kunden sondern der Darlehensgeber muss nachweisen, dass der Abschluss nicht Bedingung zum Erhalt des Kredites war.

Der Verbraucher wird vor Vertragsabschluss mittels eines bankenübergreifenden einheitlichen Formulars (genannt SECCI) über alle Einzelheiten des Kreditvertrages umfassend informiert. Hierzu gehört Darlehenssumme, Nominalzins, Bearbeitungsgebühr, Zinsen, effektiver Jahreszins und gesamter Rückzahlungsbetrag inclusive aller Darlehenskosten.

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