Restschuldversicherung

Restschuldversicherung

Urteil zur Restschuldversicherung bei Krediten

Wer einen Kreditvertrag unterschreibt, schließt in den meisten Fällen dabei eine Restschuldversicherung ab. Die Beiträge für die Versicherung werden mit dem Nettokreditbetrag, den Zinsen und der Bearbeitungsgebühr zu einem Gesamtdarlehensbetrag zusammengeführt.

Die Rechtssprechung ging im Sinne der Banken bisher davon aus, dass trotz gemeinsamer Auflistung zwei getrennte Verträge existieren: der Kredit– und der Versicherungsvertrag. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch lagen juristisch zwei Verträge vor, also kein sogenanntes Kopplungsgeschäft.

Nach der Klage eines Verbrauchers entschied der Bundesgerichthof (BGH) in diesem Jahr, dass bei Kreditverträgen mit Restschuldversicherung verbundene Verträge vorliegen. Das bedeutet, der Widerruf des einen zieht den Widerruf des anderen nach sich. Fehlt nun die Widerrufsbelehrung extra für die Restschuldversicherung, kann der Kunde auch nach Jahren das Geld aus der Versicherung plus Zinsen von der Bank zurückverlangen.

Es ist davon auszugehen, dass die Banken mit Rückforderungen zu rechnen haben.

Eine Restschuldversicherung ist jedoch nicht grundsätzlich ein schlechtes Produkt. Der Kunde hat hier die Möglichkeit seinen Kredit gegen Tod, Krankheit oder auch Arbeitslosigkeit abzusichern. Sollten zwei Kreditnehmer den Vertrag unterschreiben so können auch beide mit einer Restschuldversicherung abgesichert werden. Leider ist der Preis für die Absicherung sehr hoch, ein Kredit kann sich dadurch ganz schnell in der Rückzahlungssumme um 20 bis 30 Prozent erhöhen. Alternativ bieten hier viele Versicherungen auch Verträge an die wesentlich günstiger sind. Der Vorteil einer Restschuldversicherung liegt hauptsächlich darin, dass Die Versicherung keine Gesundheitsprüfung verlangt. Diesen Vorteil lassen Sie sich jedoch richtig teuer bezahlen. Außerdem verzichten viele Gesellschaften auf einen Alterszuschlag, d.h. das Eintrittsalter bei Kreditunterzeichnung spielt keine Rolle. Dies ist ebenfalls ein ganz besonderer Vorteil bei Abschluss eines solchen Restschuld-Versicherungs-Vertrages.

Sollten Sie bei Ihrem nächsten Kreditvertrag von einem Bankpartner Ihrer Wahl einen Vertrag mit Restschuldversicherungen angeboten bekommen sollten Sie einen Vergleich mit einem Versicherungsmakler nicht scheuen. Gern sind wir Ihnen bei einem Angebot behilflich.

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