Konto zum Schutz vor Pfändung

Seit Mitte letzten Jahres können Kunden von Banken und Sparkassen ihr Girokonto in ein sogenanntes “P-Konto” (Pfändungsschutzkonto) umwandeln.

Dies hört sich erstmals gut an, da pro Kalendermonat knapp tausend Euro vor dem Zugriff von Gläubigern geschützt sind. Die Verbraucher können weiterhin Überweisungen und Bargeldentnahme tätigen, auch wenn eine Pfändung, zum Beispiel wegen nicht bezahlter Kreditraten, ansteht.

Viele Kreditinstitute versuchen aber, dieses per Gesetz geschaffenen Konto so unattraktiv wie möglich zu gestalten. Deutlich höhere Gebühren und Leistungseinschränkungen (kein Online-Banking, keine EC-Karte usw.) sind an der Tagesordnung. Dazu kommt, dass das P-Konto in der Schufa registriert wird und somit zum Beispiel Banken einen beantragten Kredit verweigern, da ungeordnete finanzielle Verhältnisse vermutet werden.

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