Unzulässige Kontoführungsgebühr

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschied in dieser Woche, dass Kontoführungsgebühren bei Darlehenskonten nicht zulässig sind. Das heißt im Klartext: Privatkunden müssen für ihre aufgenommenen Kredite nur Zinsen und keine zusätzlichen Kosten für die Führung des Kontos hinnehmen.

Die Richter entschieden, dass die entsprechenden Klauseln in den Geschäftsbedingungen unwirksam sind, da die Banken diese Konten ausschließlich für die eigene Buchhaltung führten.

Dieses Urteil setzt einen Schlusspunkt unter jahrelange Streitfälle, da verschiedene Oberlandesgerichte in Deutschland nach Klagen von Kunden zu völlig unterschiedlichen Urteilen zu den Kontoführungsgebühren bei Krediten kamen.

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