Seit dem 01.Juli 2011 gilt eine neue Pfändungsfreigrenze. Sollte ein Kreditnehmer oder anderweitiger Schuldner seine Raten bzw. Rechnungen nicht bezahlen wollen oder können, kann gepfändet werden. Wie das Bundesjustizministerium mitteilte, sind jetzt 1028,89 Euro monatlich vor dem Zugriff von Gläubigern geschützt. Bisher waren das 985,15 Euro.
Wichtig ist diese Pfändungsfreigrenze auch für Leute, die Unterhaltszahlungen leisten müssen. Ihnen bleibt jetzt mehr Geld zur eigenen Existenzsicherung.
Desweiteren gilt die neue Grenze auch für das im letzten Jahr eingeführte Pfändungsschutzkonto, welches jede Bank laut Gesetz auf Antrag zur Verfügung stellen muss. Dort wurde der Betrag, der vor Pfändung ohne Gerichtsverfahren geschützt ist, natürlich auch an die jetzt festgelegte Pfändungsfreigrenze angepasst.