Neue Informationspflicht für Kredite

Kredithilfe informiert aktuell:

Seit 11. Juni 2010 gelten in Deutschland neue Verbraucherrichtlinien für Kredite, Kredithilfe informiert natürlich aktuell. Durch diese Umsetzung sollen Verbraucher bei einer Kreditaufnahme noch besser informiert und geschützt werden. Die Dokumentation bei Abschluss eines Kreditvertrages wird umfangreicher, die Aufklärung des Kunden jedoch erheblich genauer und detailierter. Für den Kunden bringt diese Neuerung auch einige wichtige Vorteile, die Ihnen die Seite Kredithilfe natürlicvh gern zur Verfügung stellt;

Die gesetzliche Kündigungsfrist für Kredite entfällt, d.h. der Kunde kann jederzeit den Kredit vorzeitig zurückzahlen. Die Vorfälligkeitsentschädigung darf hierbei nur maximal 1% der vorzeitigen Rückzahlungssumme betragen, bei einer Restlaufzeit des Darlehens von weniger als 12 Monaten nur noch 0,5%.

Diese gesetzlichen Regelungen gelten natürlich auch für die sogenannten Kredite ohne Schufa aus dem Ausland.

“Lock-Angebote” mit niedrigen Zinsen sind künftig verboten. Wenn mit Zinssätzen geworben wird müssen nachweislich mindestens 2/3 der Kunden mit diesen Konditionen bedient werden.

Restschuldversicherungskosten müssen in den effektiven Jahreszins eingerechnet werden, wenn der Abschluss Bedingung zum Erhalt des Kredites war. Die Beweislast wandert nun vom Kunden zum Darlehensgeber.

Der Verbraucher wird vor Vertragsabschluss mittels eines einheitlichen Formulars (SECCI) über alle Einzelheiten des Kreditvertrages umfassend informiert.

Kompetente Partner für die Vermittlung von Krediten ist Kreditvermittlung-Schuster oder Plankredit.

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