Der Bundesverband deutscher Banken hat darauf hingewiesen, dass Privatpersonen ihre Kontoauszüge mindestens 3 Jahre aufbewahren sollen. Es gibt hierfür zwar keine gesetzliche Grundlage, doch nur dadurch kann jeder Einzelne seine geleisteten Zahlungen einwandfrei nachweisen. Dies gilt für Rechnungen von Versandhäusern, Möbel- und Computerkauf, Kreditraten, Leasingraten usw. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit Schluss des Kalenderjahres, in dem die Rechnung ausgestellt wurde.