Das Bundeskartellamt hat über 280 Geldinstitute angeschrieben, da auf Grund gestiegener Preise für Bargeldabhebungen an fremden Geldautomaten der Verdacht auf Wettbewerbsbeschränkung und Diskriminierung besteht.
Die Kreditinstitute haben bis Ende März Zeit zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Es wurden bundesweit tätige und regionale Banken, Sparkassen und Genossenschaftsbanken angeschrieben. Während bis 1997 eine einheitliche Gebühr von 4.- DM für Bargeldabhebungen fällig wurde, betrug zu Jahresbeginn der Preis für eine Bargeld-Abhebung am Geldautomat im Durchschnitt 5,64 Euro.
Eine Prüfung des Bundeskartellamtes wurde höchste Zeit, zumal eine Monopolstellung der Banken hier wohl etwas schamlos ausgenützt wird.