Ein heißer Tipp für alle Verbraucher, die Klarheit und Informationen über ihre Kreditwürdigkeit wollen: Ab dem 1. April kann jeder Verbraucher, der sich aus persönlichem Interesse über seine bei der SCHUFA gespeicherten Daten zu Kreditgeschäften informieren möchten, einmal im Jahr eine kostenlose schriftliche Datenübersicht anfordern.
Diese neue Datenübersicht nach § 34 BDSG enthält alle zu einer Person gespeicherten Informationen. Das sind Angaben zu Kreditgeschäften wie Kreditkarten und Ratenkrediten oder Informationen zu Zahlungsausfällen aus laufenden Krediten.
In dieser schriftlichen SCHUFA-Auskunft sind auch die Scorewerte enthalten, die in den letzten 12 Monaten bei Anfragen an Unternehmen übermittelt wurden. Der so genannte Score ist ein Wahrscheinlichkeitswert, der Unternehmen mit einer Prognose über die vertragsgemäße Erfüllung von Kreditgeschäften, bei ihren Entscheidungen unterstützt. Solche auf Basis von Scorewerten getroffenen Entscheidungen können zum Beispiel Zusagen oder Absagen zu Kreditanträgen oder Ratenkäufen bei Verbrauchermärkten sein.
Wer die Datenübersicht nach § 34 BDSG bestellen möchten, kann dies über das Internet unter www.meineschufa.de, schriftlich über das SCHUFA-Verbraucherservicezentrum, Postfach 10 21 66, 44721 Bochum oder persönlich in den SCHUFA-Verbraucherservicestellen in verschiedenen deutschen Städten tun.