Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) darf seit letztem Jahr Aufsichtsräte deutscher Banken und Versicherungen kontrollieren und abberufen.
Davon machte die BaFin jetzt erstmals Gebrauch und leitete mehrere Abwahlverfahren ein.
In einigen Fällen bestehen begründete Zweifel an der Zuverlässigkeit, wenn zum Beispiel ein Aufsichtsrat seine bestehenden Kredite nicht ordnungsgemäß zurückzahlt. Eingeschritten wird auch, wenn zu viele Mandate (laut Kreditwesengesetz dürfen es maximal 5 sein) von einer Person angenommen werden. Ein weitere Grund zur Abberufung durch die BaFin ist mangelnde Kompetenz.