Einheitliche Gebühren am Geldautomat

Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner fordert von den privaten Banken, Genossenschaftsbanken und Sparkassen innerhalb kürzester Zeit eine Einigung über einheitliche Gebühren für Bargeldabhebung an Geldautomaten. Zur Zeit werden dem Kunden hierfür bis zu 10.- € berechnet, im Schnitt sind es 5,64 €. Während die Sparkassen und Genossenschaftsbanken eine Gebühr von 5.- € für gerechtfertigt halten wollen die Banken nur 2.- € Gebühr erheben. Diese geringere Summe von 2.- € würde die Kosten der Sparkassen und Genossenschaftsbanken für ihr umfangreiches Geldautomatennetz nicht decken. Wir alle hoffen auf eine schnelle Einigung und deutliche geringere Gebühren am Geldautomat.

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