Das Verbraucherrecht wird ab Donnerstag, 1.4.2010 erheblich gestärkt. Auskunfteien sind dann verpflichtet genau zu informieren, welche Daten über den Einzelnen gespeichert sind und nach welchen Kriterien ihre Kreditwürdigkeit beurteilt wird. Wer die Daten erhält (z.B. Banken, Versandhäuser, Handyanbieter und Leasinggesellschaften) muss ebenfalls dem Kunden mitgeteilt werden. Wichtig für den Verbraucher ist, dass falsche Einträge umgehend korrigiert werden müssen, dies führt zu einer wesentlichen Verbesserung für die Verbraucher. Auch die einmal jährlich kostenlose Schufa-Auskunft für jeden Bürger trägt zu einer wesentlichen Verbesserung bei.