Pfändungsschutz für das Girokonto

In Deutschland kann seit Anfang Juli 2010 jeder Verbraucher sein Girokonto mit einfachem Antrag an die Bank in ein sogenanntes P-Konto  –  Girokonto mit Pfändungsschutz  –  umwandeln, damit bei einer Pfändung der Zugang zum eigenen Geld gewährleistet ist. Dabei bleibt ein monatlicher Betrag von 985,15 Euro vor dem Zugriff der Gläubiger bewahrt.

Der Pfändungsschutz ist unabhängig von der Art des Einkommens (Arbeitseinkommen, Renten, Sozialleistungen, Einkommen aus selbständiger Arbeit usw. ) und kann bei Bedarf ( z.B. Unterhaltspflicht, Kindergeld ) individuell angepasst werden.

Die Einrichtung eines P-Kontos wird durch die Banken an die Schufa gemeldet, so dass jede Person nur über ein P-Konto verfügen kann. Eine eventuelle Beeinträchtigung der Kreditwürdigkeit ist laut Aussage von Verbraucherschützern nicht auszuschließen.

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